Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln durch den
Brandenburgischen Literaturrat e.V.

Der Brandenburgische Literaturrat fördert öffentliche Lesungen/ Literaturveranstaltungen von Brandenburger Autorinnen und Autoren im Land Brandenburg.

Förderanträge für Lesungen können von Autorinnen und Autoren aus dem Land Brandenburg gestellt werden. Literarische Veranstalter im Land Brandenburg können ebenfalls Förderanträge stellen. Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss für das Lesehonorar in Brutto.

Förderziele des Brandenburgischen Literaturrates und Kriterien für einen erfolgreichen Antrag werden hier transparent veröffentlicht.

Ab sofort werden Ziele für die Veranstaltung und Nachweise der Autor:innentätigkeit im Formular abgefragt.

Frist zum Einreichen der Anträge ist mindestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin, es gilt das Eingangsdatum des Antrags.

Bitte füllen Sie dazu das aktuelle Formular aus und senden es per Mail an info@literaturrat.de. Das Formular liegt im PDF-Format vor. Zur Bearbeitung benötigen Sie einen entsprechenden Reader (z.B. Adobe Acrobat Reader)